Rhein-Neckar Elektro

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Rhein-Neckar Elektro e.K. und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") für sämtliche Elektroinstallations-, Wartungs-, Prüf- und Servicearbeiten sowie damit verbundene Lieferungen.

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

Vertragspartner:

Rhein-Neckar Elektro e.K.
Inhaber: Efkan Yilmaz
Baumstraße 5
68309 Mannheim
Deutschland

Diese AGB gelten für alle Werk-, Dienst- und Kaufverträge zwischen Rhein-Neckar Elektro e.K. (nachfolgend „wir" oder „der Betrieb") und Verbrauchern sowie Unternehmern über Leistungen aus dem Bereich der Elektrotechnik, insbesondere Elektroinstallationen, Reparaturen, Wartungsarbeiten, DGUV V3 Prüfungen, die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Mobilität) sowie den Bau von Schaltschränken.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

2. Vertragsschluss

Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche, mündliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung oder durch den tatsächlichen Beginn der Ausführungsarbeiten zustande.

  • Anfragen über die Website, das Kontaktformular, WhatsApp oder Telefon sind unverbindliche Anfragen und stellen noch keinen Vertragsschluss dar.
  • Kostenvoranschläge, die auf Grundlage einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt werden, können mit einer angemessenen Prüf- und Anfahrtspauschale verbunden sein; hierauf weisen wir vor Terminvereinbarung gesondert hin.
  • Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
  • Weicht die tatsächlich erforderliche Leistung nach Öffnung von Wänden, Decken, Schächten oder Bestandsanlagen erkennbar vom Kostenvoranschlag ab, informieren wir den Kunden unverzüglich und unterbreiten ein Nachtragsangebot (siehe Ziffer 7).

3. Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung konkret beschriebene Leistung. Hierzu zählen insbesondere:

  • Elektroinstallationen in Neu- und Bestandsbauten (Wohn-, Gewerbe- und Industrieobjekte)
  • Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagen
  • Wiederkehrende und einmalige Prüfungen ortsfester und ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • Planung, Lieferung und Montage von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Wallboxen, Ladesäulen)
  • Fertigung und Installation von Schaltschränken
  • Sonstige elektrotechnische Dienst- und Werkleistungen laut Auftragsbestätigung

Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. zusätzliche oder entfallende Arbeiten) bedürfen der einvernehmlichen Abstimmung und werden, soweit sie sich auf den Preis auswirken, vor Ausführung in Textform bestätigt. Behördliche Genehmigungen, Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetreiber sowie sonstige öffentlich-rechtliche Anzeigen (z. B. Anmeldung von Wallboxen ab 11 kW) übernehmen wir im Namen des Kunden, sofern dies ausdrücklich beauftragt wurde.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungsmodalitäten

  • Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Bei umfangreicheren Aufträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
  • Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer nachgewiesener Verzugsschäden zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 Abs. 1 BGB, gegenüber Unternehmern § 288 Abs. 2 BGB.
  • Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu; Verbrauchern steht ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln unabhängig hiervon im gesetzlichen Umfang zu.
  • Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

Zusätzliche Kosten durch nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen, Sonderwünsche oder durch verdeckte, bei Angebotserstellung nicht erkennbare Mängel der Bestandsanlage werden gesondert nach Aufwand berechnet (siehe Ziffer 7).

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • der Zugang zu den Arbeitsstellen zum vereinbarten Termin frei und gefahrlos möglich ist,
  • ein funktionsfähiger Stromanschluss sowie ausreichend Licht am Einsatzort zur Verfügung steht, soweit für die Ausführung erforderlich,
  • erforderliche Vorarbeiten Dritter (z. B. Maler-, Putz- oder Trockenbauarbeiten) rechtzeitig abgeschlossen sind,
  • vorhandene Pläne, Angaben zu Bestandsanlagen oder behördliche Auflagen wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden,
  • notwendige Genehmigungen Dritter (z. B. Vermieter, Eigentümergemeinschaft) rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vorliegen.

Verzögert sich die Ausführung durch Verletzung dieser Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den vereinbarten Termin entsprechend zu verschieben und einen dadurch entstehenden Mehraufwand (z. B. Leerfahrten, Wartezeiten) in Rechnung zu stellen.

6. Ausführungsfristen und Termine

Genannte Ausführungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich als „verbindlich" oder „Fixtermin" bezeichnet, voraussichtliche Termine. Sie verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten sowie vorbehaltlich höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streik, Materialengpässe).

Bei Verzögerungen, die wir zu vertreten haben, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug. Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen verlängert sich die Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung; wir informieren den Kunden hierüber unverzüglich.

7. Material, Beistellungen und Nachträge

Wir setzen grundsätzlich Materialien und Komponenten nach eigener fachlicher Auswahl in üblicher Handelsqualität ein. Wünscht der Kunde bestimmte Fabrikate, ist dies gesondert zu vereinbaren; hierdurch bedingte Mehrkosten oder Lieferzeiten gehen zu seinen Lasten.

Stellt der Kunde Material selbst bei, übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung hinsichtlich Material- oder Fabrikationsfehlern; die fachgerechte Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Nachträge

Werden bei der Ausführung zusätzliche, im ursprünglichen Angebot nicht enthaltene Leistungen erforderlich (z. B. wegen verdeckter Mängel der Bestandsinstallation, geänderter Bauvorschriften oder Kundenwünsche), unterbreiten wir vor Ausführung ein Nachtragsangebot. Zusatzleistungen werden erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, außer bei Gefahr im Verzug (z. B. Brand- oder Stromschlaggefahr), in welchem Fall wir zur unverzüglichen Gefahrenabwehr auch ohne vorherige Rücksprache berechtigt sind; der Kunde wird hierüber umgehend informiert.

8. Abnahme

Bei Werkverträgen ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen (§ 640 BGB), sofern die Art der Leistung eine Abnahme zulässt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch vorbehaltlose Nutzung der Anlage über einen Zeitraum von mehr als sechs Werktagen nach Fertigstellungsanzeige.

Bei erkennbaren Mängeln ist der Kunde berechtigt, die Abnahme unter Angabe der Mängel zu verweigern. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB).

  • Bei Mängeln steht dem Kunden zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung zu; wir sind berechtigt, zwischen Beseitigung des Mangels und Neuherstellung zu wählen, sofern die gewählte Art der Nacherfüllung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigern wir sie zu Recht nicht, kann der Kunde den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) und 2 Jahre bei sonstigen Werkleistungen, jeweils ab Abnahme, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
  • Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für sonstige, nicht bauwerksbezogene Leistungen abweichend 1 Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
  • Verschleißteile sowie Schäden durch unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Eingriffe Dritter, äußere Einwirkungen (z. B. Überspannung, Wassereintritt, Nagetierbefall) oder normale Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgenommen.

Mängel sind uns unverzüglich in Textform unter Beschreibung des Schadensbildes anzuzeigen, um eine zeitnahe Prüfung und Beseitigung zu ermöglichen.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf Arglist beruhen, ebenso im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  • Wir sind Inhaber einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung; Umfang und Deckungssummen teilen wir auf Anfrage mit.

Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Schadensminderung beizutragen, insbesondere uns bei erkennbaren Gefahrensituationen unverzüglich zu benachrichtigen.

11. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach vorheriger Ankündigung berechtigt, gelieferte, aber noch nicht bezahlte und vom Verbund trennbare Bauteile zurückzubauen und zurückzuholen, soweit dem keine zwingenden Sicherheitsgründe oder gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließt ein Verbraucher den Vertrag als Fernabsatzgeschäft (z. B. Beauftragung ausschließlich per Telefon, E-Mail oder über die Website ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit) oder außerhalb unserer Geschäftsräume ab, steht ihm unter Umständen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung, die Voraussetzungen für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei bereits begonnenen Arbeiten sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer separaten Seite zum Widerrufsrecht.

13. Kündigung

Bei Werkverträgen kann der Kunde den Vertrag bis zur Fertigstellung des Werks jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Sofern nicht im Einzelfall anders nachgewiesen, beträgt die uns danach zustehende Vergütung 80 % der vereinbarten, noch nicht erbrachten Restleistung.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Besonderheiten bei Notdienst- und Eilaufträgen

  • Bei Notdienst- oder Eileinsätzen (z. B. Stromausfall, Kurzschluss, akute Gefahrensituation) erfolgt die Beauftragung häufig mündlich oder telefonisch mit sofortigem Ausführungsbeginn.
  • Der Kunde erklärt sich in diesen Fällen ausdrücklich damit einverstanden, dass wir vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen; Einzelheiten regelt Ziffer 5 der Widerrufsbelehrung.
  • Für Notdienst- und Eileinsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten können gesondert ausgewiesene Zuschläge anfallen, über die wir vor Ausführung informieren, soweit dies die Dringlichkeit der Lage zulässt.

15. Datenschutz

Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie im gesetzlich zulässigen Rahmen. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

16. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als hierdurch der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt wird.

Gerichtsstand

  • Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen: Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.
  • Gegenüber Verbrauchern: Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Übrigen unberührt.


Kontakt

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie uns jederzeit kontaktieren:

Rhein-Neckar Elektro e.K.
Inhaber: Efkan Yilmaz
Baumstraße 5
68309 Mannheim

Telefon: +49 173 9013230
E-Mail: info@rheinneckar-elektro.de
Website: www.rheinneckar-elektro.de

Weitere rechtliche Hinweise:

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